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Verfasst von: Peter am 10.11.2016 21:10
 


THEMA:  Kapitalertragssteuer im Ausland

Hallo,

ich bin bei einem Broker im Ausland (DeGiro) und bin neu in Sachen Steuern. Ich habe nun erkannt, dass ich, weil ich bei einem Broker im Ausland bin, verpflichtet bin, eine Steuererklärung zu machen.

Der Broker zieht keine automatischen Steuern ab. Das heißt, ich muss diese selber abgeben. Jetzt verstehe ich nicht ganz, wie ich die abgeben soll?

Muss ich die Steuererklärung abgeben, und dann wird mir eine Rechnung geschickt oder wie läuft das dann?

MfG

Verfasst von: Simon B am 10.11.2016 21:56
 


THEMA:  Kapitalertragssteuer im Ausland

Sie machen die Steuererklärung mit dem E1 Formular und geben zusätzlich noch das E1kv Formular ab für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie haben ein Abgabenkonto. Falls sie eine Nachzahlung haben - müssen sie nachzahlen, aber es könnte auch sein, dass Sie sowieso eine Gutschrift bekommen. Sie haben aber noch Zeit. Am Ende vom Jahr sollten Sie eine Aufstellung bekommen von ihren Broker, was sie versteuern müssen. 

Mit unserem Steuersystem zahlt es sich aber kaum aus privat in Kapitalanlagen zu investieren. 

Verfasst von: Michael am 16.11.2016 03:37
 


THEMA:  Kapitalertragssteuer im Ausland

Es muss tatsächlich eine Einkommenssteuererklärung (E1) mit E1kv abgegeben werden. Dabei werden Ihre gesamten Jahreseinkünfte berücksichtigt und die Kapitalerträge (d.h. Zinsen) auch als Einkommen angesehen. Wenn Sie damit unter der Steuerfrei-Grenze von 12.000 EUR bleiben, passiert gar nichts. Wenn Sie damit über 12.000 EUR Einkünfte im Jahr kommen, müssen Sie für die eingenommenen Zinsen (so wie im Inland von der Bank automatisch die KESt abgezogen wird) eine Steuer abführen. Bei Finanzonline können Sie über "Vorberechnung" praktischerweise schon vorher schauen, wie das Ergebnis voraussichtlich lauten wird.

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