Wenn man es streng nimmt, dann können Sie den neuen Laptop nicht in der ANVA 2016 berücksichtigen, weil sie ihn ja nicht mehr für die nichtselbständige Tätigkeit nützen können.
Man könnte sich eventuell eine Verlustveranlagung für 2016 überlegen.
Ich biete Ihnen gerne eine kostenlose Erstberatung an:
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