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Verfasst von: Fragende am 10.11.2016 12:27
 


THEMA:  Absetzbarkeit von Laptop in Arbeitsnehmerveranlagung und Einkommenssteuererklärung

Ich bin seit Ende Oktober arbeitslos (davor unselbständig beschäftigt) und starte 2017 meine Selbständigkeit. Noch in diesem Jahr muss ich meinen kaputten Laptop ersetzen. Meines Wissens nach kann ich diesen im Rahmen der Arbeiterveranlagung trotz aktueller Arbeitslosigkeit für die Arbeitnehmerveranlagung 2016 als Werbungskosten berücksichtigen. Im nächsten Jahr bin ich dann aber Selbständig, muss ich diese Kosten in den Folgejahren in der Einkommenssteuererkärung berücksichtigen oder muss ich zusätzlich noch eine Arbeitnehmerveranlagung machen, wo die entsprechenden Restwerte abgeschrieben werden?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 10.11.2016 14:38
 


THEMA:  Absetzbarkeit von Laptop in Arbeitsnehmerveranlagung und Einkommenssteuererklärung

Wenn man es streng nimmt, dann können Sie den neuen Laptop nicht in der ANVA 2016 berücksichtigen, weil sie ihn ja nicht mehr für die nichtselbständige Tätigkeit nützen können.

Man könnte sich eventuell eine Verlustveranlagung für 2016 überlegen.

Ich biete Ihnen gerne eine kostenlose Erstberatung an:

Terminvereinbarung unter:

01 533 16 37

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Fragende am 12.12.2016 10:30
 


THEMA:  Absetzbarkeit von Laptop in Arbeitsnehmerveranlagung und Einkommenssteuererklärung

Ich habe mittlerweile vier Mal beim Finanzamt angerufen. Man hat mir jedes Mal gesagt, dass das kein Problem ist und ich die Ausgaben noch in der Arbeitnehmerveranlagung aufnehmen kann. Kann natürlich durchaus sein, dass bei einer Prüfung es auf das Ermessen des jeweiligen Prüfers ankommt.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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