Zur Klarstellung. Der Einheitswert ist nie Basis. Bei Altwohnungen die vor dem 01.04.2002 angeschafft wurden und bisher nie zur Einkunftserzielung dienten, können fiktive Anschaffungskosten angesetzt werden (am Besten durch Gutachten, muss aber nicht sein). Bei Gebäuden die nach dem 31.03.2002 angeschafft wurden, die tatsächlichen Anschaffungskosten inkl. Nebenkosten wie zB. GreSt, Eintragungsgebühr, Maklerkosten, Vertragserrichtungskosten.
Wichtig ist, wie Herr Simon bereits geschrieben hat, dass ein Grundanteil ausgeschieden werden muss - laut Gesetz ab 2016 40%, beachten Sie aber auch die Grundanteilsverordnung, da könnte möglicherweise ein geringerer Anteil rauskommen.
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