Guten Abend,
Vielen Dank für die Antwort (Siehe Beitrag von 25.10.2016!
An Krankheitskosten habe ich ca 1.000,00 € und meinen Bruttoeinkommen ist 25.649,79 € (14 x) bzw. die Bemessungsgrundlage beläuft sich auf 15.236,79 € (bezahlt Steuer: 2.938,32 €; bezahlt SV: 4.531,11 €). In etwa wieviele Steuergeld könnte ich aus den Krankheitskosten abziehen?
Die Kaufwohnung ist als Hauptwohnsitz zum Wohnen gedacht. Die Wohnung ist neu und wurde in 2016 gekauft. Können hier nur die Einrrichtungskosten (spricht Küche, da keine da ist) von der Steuer abgezogen werden? Und auf wieviele Jahre aufgeteilt?
Können Nebenkosten um den Wohnungskauf abgezogen werden, etwa Notar, Treuhand, Bankspesen um Wohnkredit?
Können Steuer aus den monatlichen Raten der Wohnkreditzurückzahlung über die Kreditjahren abgezogen werden?
Vielen Dank für etwaige Antwort. |