In Ihrem Fall empfehle ich alles mit Gewerbeschein zu machen.
Dann genügen Sie dem Gewerbrecht.
Sie haben nur eine Einkunftsart und eine Versicherung.
Gehen Sie zuerst zur Wirtschaftkammer und beantragen Sie dort die Neugründungsförderung.
Danach können Sie gerne zu mir zu einer kostenlosen Erstberatung kommen.
Ust pflichtig werden Sie, wenn Ihr Jahresumsatz € 30.000,-- netto übersteigt.
www.steuerberatung-weiss.at
Terminvereinbarung unter:
01 533 16 37 |