Hallo,
ich bin Kleinstunternehmerin und möchte einen Kurs - der im direkten Zusammenhang mit dem Unternehmen steht - besuchen.
Meine Situation ist wie folgt:
Die Kosten des Kurses belaufen sich auf rd.2350€ / Semester bei 2-jähriger Ausbildung. Da ich aber Aufgrund einer Einschränkung der GKK mit meinem monatlichen Gewinn nicht über die Geringfügigkeitsgrenze kommen darf, muss ich jedes Monat sehr genau rechnen und ggf. am Monatsende noch "unnötige" Ausgaben wie Kopierpapier besorgen tätigen. Die Einnahmen der Firma als Dienstleister sind unregelmäßig (mal einen größeren Auftrag / mal nur kleinere pro Monat- ohne die Grenze zu erreichen). Einnahmen aus größeren Aufträgen wickle ich derzeit als Teilzahlungen ab (um halbwegs flexibel bleiben zu können und um "unnütze Ende-Monat-Käufe" nicht in den 4 stelligen Bereich zu treiben.
Zu meiner Frage:
Die Rechung für den Kurs ist nun mit November fällig. Eine Teilzahlung mit dem Veranstalter ist nur in unflexiblen Raten möglich, was mir in meiner Situation nur bedingt helfen würde. Grundüberlegung ist es den Kurs als Privatperson vorzufinanzieren (Bareinzahlung altmodisch per Erlagschein) und mir den Betrag - je nach Überschuss bzw. Möglichkeit - aus der Firma in flexiblen Raten zurück zu zahlen (so dass es als Ausgabe gewinnmindernd ist - und ich den privat vorfinanzierten Betrag individuell zurück auf mein privates Konto überweisen kann).
Ist diese Verfahrensmöglichkeit rechtlich/steuerlich ok?
Wie hat hier die Rechnungslegung / Auszahlung definiert zu sein, so dass es nachvollziehbar ist? In wie weit kommt der Jahreswechsel zum tragen? Was ist bei diesem Verfahren besonders zu beachten?
Danke schon vorab für Antwort, die mir helfen das ganze richtig anzupacken.
Liebe Grüße,
Caterina
|