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Verfasst von: CW Art am 03.11.2016 19:22
 


THEMA:  Kurs von Privat Vorfinanzieren

Hallo,

ich bin Kleinstunternehmerin und möchte einen Kurs - der im direkten Zusammenhang mit dem Unternehmen steht - besuchen.

Meine Situation ist wie folgt:

Die Kosten des Kurses belaufen sich auf rd.2350€ / Semester bei 2-jähriger Ausbildung. Da ich aber Aufgrund einer Einschränkung der GKK mit meinem monatlichen Gewinn nicht über die Geringfügigkeitsgrenze kommen darf, muss ich jedes Monat sehr genau rechnen und ggf. am Monatsende noch "unnötige" Ausgaben wie Kopierpapier besorgen tätigen. Die Einnahmen der Firma als Dienstleister sind unregelmäßig (mal einen größeren Auftrag / mal nur kleinere pro Monat- ohne die Grenze zu erreichen). Einnahmen aus größeren Aufträgen wickle ich derzeit als Teilzahlungen ab (um halbwegs flexibel bleiben zu können und um "unnütze Ende-Monat-Käufe" nicht in den 4 stelligen Bereich zu treiben.

Zu meiner Frage:

Die Rechung für den Kurs ist nun mit November fällig. Eine Teilzahlung mit dem Veranstalter ist nur in unflexiblen Raten möglich, was mir in meiner Situation nur bedingt helfen würde. Grundüberlegung ist es den Kurs als Privatperson vorzufinanzieren (Bareinzahlung altmodisch per Erlagschein) und mir den Betrag - je nach Überschuss bzw. Möglichkeit - aus der Firma in flexiblen Raten zurück zu zahlen (so dass es als Ausgabe gewinnmindernd ist - und ich den privat vorfinanzierten Betrag individuell zurück auf mein privates Konto überweisen kann).

Ist diese Verfahrensmöglichkeit rechtlich/steuerlich ok?

Wie hat hier die Rechnungslegung / Auszahlung definiert zu sein, so dass es nachvollziehbar ist? In wie weit kommt der Jahreswechsel zum tragen? Was ist bei diesem Verfahren besonders zu beachten?

 

Danke schon vorab für Antwort, die mir helfen das ganze richtig anzupacken.

Liebe Grüße,

Caterina

 

Verfasst von: C.M. am 03.11.2016 21:56
 


THEMA:  Kurs von Privat Vorfinanzieren

Mal aus Neugierde zunächst, warum diese monatliche Grenze?

Wenn es wegen der Ausnahme aus der Pensions- und Krankenversicherung aufgrund eines geringen Einkommens ist, dann gilt hier eine jährliche Grenze und keine monatliche. Daher meine neugierige Frage :-)

Verfasst von: simon b am 03.11.2016 22:42
 


THEMA:  Kurs von Privat Vorfinanzieren

Grundsätzlich können wirtschaftsgüter im privatvermögen gekauft werden und beliebig eingelegt werden, um den gewinn zeitbezogen zu mindern. Bei Dienstleistungen bin ich mir nicht sicher, aber auf jeden fall kann man das sicher nicht beliebig in teile einlegen, da man dadurch eben den gewinn steuern könnte. Leider sind es auch keine vorauszahlungen nach 4 (6), die man zwingend auf die laufzeit aufteilen muss.

Mir würde nur einfallen, dass sie den gewinn freiwillig nach 4 (1) ermitteln, zwar hätten sie dann weniger spielraum mit den zahlungen, aber sie könnten die kurse auf die 2 jahre verteilen. sie müssten schauen, ob es sich dann ausgehen würde. Das wären dann 350 euro pro monat?

Verfasst von: CW Art am 04.11.2016 10:38
 


THEMA:  Kurs von Privat Vorfinanzieren

Hallo,

danke für die schnellen Antworten.

@C.M.: ich bin in einer Rahablilitationsphase und beziehe mein Entgeld von der GKK. Laut deren Reglement darf ich mit dem Gewinn der Firma monatlich nicht über die Geringfügkeitsgrenze kommen. Komme ich drüber, wird dies im Folgemonat von meinem Rehabilitationsgeld abgezogen (also ein "verlustgeschäft").

@Simbon b: Damit ich es nun richtig verstehe: Ich zahle den Kurs aus privater Tasche ein: 2.350€ - kann man diese Zahlung als Vorrauszahlung in der Firma geltend machen? Die Rückerstattungsbeträge können aber nicht variabel sein, sondern müssen auch über vorab definierte Beträge laufen.

Für mich ist besonders das Problem mit der Monatlichen Geringfügigkeitsgrenze ein Thema. Der Kurs würde so oder so über die Firma "abgestottert" / bezahlt werden. also übers Jahr immer gleichbleibend gewinnmindernd.

freue mich auf Antwort,

liebe Grüße, Caterina

Verfasst von: Simon B am 04.11.2016 10:55
 


THEMA:  Kurs von Privat Vorfinanzieren

Nein das geht meiner Meinung nicht. Ich nehme an sie sind jetzt Einnahmen Ausgaben Rechner. Mein Vorschlag war, dass sie nach 4 (1) bilanzieren, dann könnten sie nämlich Rechnungsabgrenzungsposten buchen. Dann hätten Sie pro Monat ungefähr 390 EUR Aufwand aus dem Kurs. Die Frage ist, ob das reicht damit sie immer unter der Grenze sind. Wahrscheinlich schon wenn sie sagen sie dürfen die Geringfügigkeitgrenze nicht überschreiten, weil dann würden ja die 390 EUR Aufwand aus dem Kurs monatlich den Gewinn fast auf 0 reduzieren.

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