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Verfasst von: C.M. am 03.11.2016 10:32
 


THEMA:  Progressionsvorbehalt - wie macht das FA das?

Hallo zusammen!

Wenn in einem Jahr Einkünfte aus Gewerbe und AMS-Bezug vorliegen, dann grift ja die Hochrechnung für die Einkommensteuer.
 Soweit habe ich das verstanden.

Aber wie berechnen das FA das dann? Ich meine wie kommen die zu den jeweils gültigen Datumsangaben, denn die Hochrechnung darf ja nur die Zeit umfassen, in denen keine Transferleistungen mehr statt gefunden haben. Woher weiß, aber das FA dann wieviel Gewinn gleichzeit mit dem Bezug der AMS-Leistung erzielt wurde und was erst danach?

Ist ja doch ein Unterschieb ob der Durchschnittssteuersatz dann von sagen wir mal 16.000 oder 19.000 Euro angewendet wird.

Als Beispiel:

AMS-Bezug und Gründungsbeihilfe bis zum 03.07.

FB-Eintrag: 15.03.

Gewerbebereichtigung und SVA: 03.05.

Das macht 185 Tage AMS-Bezug und 180 Tage Einkünfte aus Gewerbe. Davon überschneiden sich 61 Tage.

Woher also nimmt das FA die Infos zum Zeitraum der Überschneidung?  Also welcher Betrag von der Hochrechung abzuziehen ist, weil dieser in den Überschneidungszeitraum fällt. Weiß das FA das Gründungsdatum? Oder wird hier die Formel einfach abgewandelt  und Betrag / 180 * 304  gerechnet?

Vielleicht kann jemand Licht ins Dunkel bringen :-)

Vielen Dank.

Verfasst von: Simon B am 03.11.2016 13:49
 


THEMA:  Progressionsvorbehalt - wie macht das FA das?

Ich glaube die Hochrechnung betrifft nur den Zeitraum nachdem die AMS Zahlungen eingestellt wurden. In den Lonsteuerrichtlinien ab RZ 113 ist das genauer erklärt.

Verfasst von: C.M. am 03.11.2016 14:22
 


THEMA:  Progressionsvorbehalt - wie macht das FA das?

Danke Simon B. aber das hilft mir jetzt nicht wirklich weiter. Das habe ich alles schon gelesen.

Was ich aber nirgends wirklich rauslesen kann, wie die Überschneidung von 61 Tagen rausgerechnet wird (wird sie das überhaupt), also wie die Hochrechnung damit funktoniert, weil das FA kriegt ja nur die Jahreseinkünfte des Gewerbes nicht jedoch eine monatliche Aufstellung, wann in welchem Monat wieviel eingenommen wurde.

Also wie kommt das FA dann auf die richtigen Zahlen.

15.000 / 241 * 365           (241 = 180 + 61 der Überschneidung)

oder doch nur

15000 / 180 * 365        (was ja deutlich mehr ausmacht)

oder

15000 / 180 * 304   (365 - 61 Tage)

 

Blicks einfach nicht :-)

Verfasst von: Simon B am 03.11.2016 16:39
 


THEMA:  Progressionsvorbehalt - wie macht das FA das?

Die Hochrechnung betrifft nur den Zeitraum nachdem die AMS Zahlungen eingestellt wurden somit am 03.07. Sie nehmen das Einkommen vom 03.07 bis zum 31.12. und rechnen das hoch auf 365 Tage. Damit können Sie sich einen Durchschnittssteuersatz ausrechnen. Dieser wird dann auf alle ihre Einkünfte angewendet um die Steuer zu berechnen. Es wird noch eine zweite Methode gerechnet und zwar wird werden die ganzen Einünfte + Arbeitslosendgeld gerechnet und darauf die Steuer. Das günstigere der beiden Varianten wird dann genommen. 100% sicher bin ich mir auch nicht, aber so hätte ich das jetzt verstanden.

Wie das dann technisch funktioniert weiss ich nicht, vielleicht wird sie die Finanz fragen, wann sie in welchen Monat welche Einkünfte hatten.

Verfasst von: C.M. am 03.11.2016 21:36
 


THEMA:  Progressionsvorbehalt - wie macht das FA das?

Nochmals danke, aber die normale Berechnung wäre jetzt nicht mein Problem.

Die Frage wie das Einkommen bei den sich mit der Transferleistung überschneidenden Tage herausgerechnet wird, bleibt dennoch :-)

Denn lt. meinen Recherchen, darf das Einkommen von diesen sich überschneidenden Tagen nicht hochgerechnet werden.

Da muss es doch wie zur Hochrechnung selbst auch eine "Formel" geben, finde aber nicht wirklich was. Und aus anderen bekannten Beschlüssen abzuleiten, habe ich auch schon versucht.

Der letzte Ansatz war:

15.000 / 242 * 61 = 3780,99

15.000 - 3780,99 = 11219  /242*365 = 16921,22 + 3780,99 = 20702,21 = Basis für den Steuersatz, der dann auf die 15000 angewendet wird

 

Es sei denn die Überschneidung beginnt bereits mit dem Tag der Eintragung ins Firmenbuch, dann müsste ich statt der 242*61 eben 301*120 einsetzen. Falls das überhaupt richtig ist. Herrje, können die nicht einfach irgendwo klar und deutlich hinschreiben wie das geht? Muss das FA immer aus allem so ein Geheimnis machen :-) :-)

Verfasst von: simon b am 03.11.2016 21:54
 


THEMA:  Progressionsvorbehalt - wie macht das FA das?

Sorry aber wenn sie nicht lesen können, kann ich ihnen auch nicht weiterhelfen. :)

Verfasst von: C.M. am 04.11.2016 06:30
 


THEMA:  Progressionsvorbehalt - wie macht das FA das?

Ich kann schon lesen. Ihre Antworten wusste ich alle schon und gehen auch nicht wirklich auf meine eigentliche Frage ein.

Das eigentliche Problem wie das FA die Überschneidung wirklich herausrechnet bleibt dennoch. Na egal, irgendwann werde ich schon was finden.

Verfasst von: Simon B am 04.11.2016 08:37
 


THEMA:  Progressionsvorbehalt - wie macht das FA das?

Es wird nichts herausgerechnet - es wird nur das Einkommen vom 03.07 bis zum 31.12 hochgerechnet um einen Durchschnittssteuersatz zu errechnen. Dann werden trotzdem alle ihre Einkünfte vom ganzen Jahr genommen und dieser Durchschnittssatz wird darauf angewendet.

Warum sollten diese Einkünfte die sie zeitgleich mit Arbeitslosengeld bekommen nicht versteuert werden? Es geht nur beim Hochrechnen des Durchschnittssteursatzes, dass dieser Zeitraum ausgeblendet wird in dem sie Arbeitslosengeld bezogen haben. Damit diese Methode aber nicht zu mehr Steuern führt wird auch eine zweite Variante berechnet, die auch in den Richtlinien beschrieben ist.

Verfasst von: C.M. am 04.11.2016 10:53
 


THEMA:  Progressionsvorbehalt - wie macht das FA das?

Weil immer überall folgender Satz zu lesen ist:

Gleichzeitig während der Zeit der Transferleistungen bezogene Einkünfte sind daher nicht auf einen Jahresbetrag hochzurechnen

Zählt das bei selbständigen Einkommen etwa nicht? Dann wäre meine Frage ja wirklich hinfällig :-) und ich such mir hier umsonst überall nen Ast.

Verfasst von: Simon B am 04.11.2016 11:02
 


THEMA:  Progressionsvorbehalt - wie macht das FA das?

Ich hätte es so verstanden, dass man eben nur für die Hochrechnung diese Beträge nicht miteinbezieht. Man nimmt nur diesem Teil vom Jahr, wo man normal verdient hat ohne Arbeitslosengeld. Dieser Zeitraum mit Arbeitslosengelt ist nicht räpresentativ, deshalb wird so getan als würde dieser Zeitraum nicht existieren. Sobald man dann aber den Durchschnittssteuersatz mit dem fiktiven Jahreseinkommen hat wird dann das Einkommen ganz normal berechnet. Der einzige Unterschied ist, dass man jetzt den vorher ausgerechneten fiktiven Durchschnittssteuersatz nimmt.

Verfasst von: C.M. am 04.11.2016 11:38
 


THEMA:  Progressionsvorbehalt - wie macht das FA das?

Danke für die Schilderung Ihrer Sicht der Dinge.

Nachdem ich Ihre Sätze gelesen habe, bin ich nochmal in Gedanken verfallen, dass ja dann das Einkommen doppelt berücksichtigt werden würde, wenn man die Überschneidungstage nicht herausrechnet.

Das Geld wurde ja tatsächlich in 241 Tagen verdient und nicht nur in 180 Tagen, welche sich ergeben, wenn man sich rein am Datum der Transferleistung orientiert. Das gibt ja doch einen großen Unterschied dann.

Verfasst von: Bianca am 16.04.2017 15:22
 


THEMA:  Progressionsvorbehalt - wie macht das FA das?

Wissen Sie dazu schon etwas? wie wurden die 180 Tage berechnet? 

ich hatte vor dem Arbeitslosengeld ein Kleinunternehmen und auch danach. Bei der einkommenssteuererklarung wird ja das ganze Jahr übermittelt. Mich würde aber auch interessieren mit welccem betrag das berechnet wird  

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