Nochmals danke, aber die normale Berechnung wäre jetzt nicht mein Problem.
Die Frage wie das Einkommen bei den sich mit der Transferleistung überschneidenden Tage herausgerechnet wird, bleibt dennoch :-)
Denn lt. meinen Recherchen, darf das Einkommen von diesen sich überschneidenden Tagen nicht hochgerechnet werden.
Da muss es doch wie zur Hochrechnung selbst auch eine "Formel" geben, finde aber nicht wirklich was. Und aus anderen bekannten Beschlüssen abzuleiten, habe ich auch schon versucht.
Der letzte Ansatz war:
15.000 / 242 * 61 = 3780,99
15.000 - 3780,99 = 11219 /242*365 = 16921,22 + 3780,99 = 20702,21 = Basis für den Steuersatz, der dann auf die 15000 angewendet wird
Es sei denn die Überschneidung beginnt bereits mit dem Tag der Eintragung ins Firmenbuch, dann müsste ich statt der 242*61 eben 301*120 einsetzen. Falls das überhaupt richtig ist. Herrje, können die nicht einfach irgendwo klar und deutlich hinschreiben wie das geht? Muss das FA immer aus allem so ein Geheimnis machen :-) :-) |