Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Theresa Steiner am 02.11.2016 11:33
 


THEMA:  Einkünfte aus Vermietung und KG-Gesellschafterin

Guten Tag, 

Ich habe seit kurzem eine kleine Wohnung und ein Haus die beide vermietet werden (1200€ gesamt). Weiters habe ich von meinem Vater Anteile an einer KG (1/6) geschenkt bekommen, für die ich monatlich etwas 1000 vom Pächter erhalten werde - allerdings ohne dafür irgendwelche Arbeiten auszuführen. 

 

Muss ich für beide Posten sowohl SVA als auch Einkommenssteuer zahlen ? Also erst 27% SVA und anschließend 35% Einkommenssteuer. Ich bin unselbsständig für 30 Stunden angemeldet und erhalte dafür 2000.- Brutto monatlich. 

Habe gehört dass man unter 5 Wohnungen als ungewerblich gilt und daher nur Eikommenssteuer zahlen muss ? 

Danke vielmals, mit besten Grüßen 

Theresa S. 

 

 

Verfasst von: Simon B am 02.11.2016 14:27
 


THEMA:  Einkünfte aus Vermietung und KG-Gesellschafterin

Wird die Wohnung an die KG vermietet oder ist das unabhängig davon an jemand anderen? Wenn es an andere vemietet wird - hätten sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, für die keine SVA zu zahlen ist.

Sind Sie Kommanditist oder echter stiller Gesellschafter? Bei echten stillen Gesellschaften wäre keine SVA zu zahlen, dann hätten Sie Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Falls Sie Kommanditist sind zahlen Sie SVA. Ich verstehe nicht warum sie vorab 1000 EUR monatlich bekommen. Normalerweise wird der Gewinn verteilt, oder es ist ein Vorabgewinn womöglich, oder eben eine stille Gesellschaft.

 

 

Verfasst von: Theresa S. am 02.11.2016 15:40
 


THEMA:  Einkünfte aus Vermietung und KG-Gesellschafterin

Die eine Wohnung wird an eine privatperson vermietet. 

Das Haus an die KG (die Pächterin der Apotheke). Wenn man Anteile geschenkt bekommt wird man automatisch Kommandidist oder kann man auch stiller Gesellschafter werden dadurch? Als Kommandisit wäre man am Gesamtunternehmen beteiligt und als stiller Gesellschafter nur am Gewinn ? 

 

Danke für ihre Antwort. 

 

LG Resi

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 02.11.2016 16:20
 


THEMA:  Einkünfte aus Vermietung und KG-Gesellschafterin

Als nicht mittätige Kommanditistin fällt prinzipiell keine Sozialversicherung an.

Es gibt 2 verschiedene Stille Gesellschaften.

Ich biete Ihnen gerne ein kostenloses Erstgespräch an:

www.steuerberatung-weiss.at

 

Terminvereinbarung unter :

 

01 533 16 37

 

Verfasst von: Simon B am 02.11.2016 19:03
 


THEMA:  Einkünfte aus Vermietung und KG-Gesellschafterin

Es kommt darauf an was ausgemacht wurde. Wenn Sie sicher sind, dass Sie KG Anteile haben und sie dadurch im Firmenbuch stehen, stellt sich die Frage einer stillen Gesellschaft nicht mehr.

Dann würde es darauf ankommen, was die KG macht. Vermietet die KG nur Liegenschaften wäre sie nicht gewerblich und die KG und somit Sie hätten nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Falls in der KG aber ein Gesellschafter einen Gewerbebetrieb ausübt, hätten Sie im Normalfall auch automatisch Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Sie müssen SV zahlen. D.h. wenn der Apotheker jetzt auch in der KG Gesellschafter ist, hätten sie im Normalfall gewerbliche Einkünfte. Dann gelten sie nämlich als Mitunternehmer. Da kommen Sie schwer heraus, außer im Gesellschaftsvertrag ist alles so geregelt, dass sie Unternehmereigenschaften verlieren. 

Die Einkünfte aus der Vermietung an die KG würden im Mitunternehmerfall auch gewerbliche Einkünfte sein. Die Wohnung kommt darauf an, ob Sie der KG gehört oder ob sie das getrennt im Privatvermögen halten. Im Privatvermögen wäre es Vermietung und Verpachtung.

Am besten sie gehen mit dem Gesellschaftsvertrag zu einem Steuerberater. So über ein Forum ist es ein schwieriges Thema, weil Kleinigkeiten alles verändern können und das ist eines der schwierigsten steuerlichen Themen.

 

LG

Simon

 

Ich würde ihnen raten mit einen Steuerberater zu sprechen, da der Sachverhalt nicht ganz klar ist und Kleinigkeiten alles ändern können. 

 

 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.144.102.138 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.