Es kommt darauf an was ausgemacht wurde. Wenn Sie sicher sind, dass Sie KG Anteile haben und sie dadurch im Firmenbuch stehen, stellt sich die Frage einer stillen Gesellschaft nicht mehr.
Dann würde es darauf ankommen, was die KG macht. Vermietet die KG nur Liegenschaften wäre sie nicht gewerblich und die KG und somit Sie hätten nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Falls in der KG aber ein Gesellschafter einen Gewerbebetrieb ausübt, hätten Sie im Normalfall auch automatisch Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Sie müssen SV zahlen. D.h. wenn der Apotheker jetzt auch in der KG Gesellschafter ist, hätten sie im Normalfall gewerbliche Einkünfte. Dann gelten sie nämlich als Mitunternehmer. Da kommen Sie schwer heraus, außer im Gesellschaftsvertrag ist alles so geregelt, dass sie Unternehmereigenschaften verlieren.
Die Einkünfte aus der Vermietung an die KG würden im Mitunternehmerfall auch gewerbliche Einkünfte sein. Die Wohnung kommt darauf an, ob Sie der KG gehört oder ob sie das getrennt im Privatvermögen halten. Im Privatvermögen wäre es Vermietung und Verpachtung.
Am besten sie gehen mit dem Gesellschaftsvertrag zu einem Steuerberater. So über ein Forum ist es ein schwieriges Thema, weil Kleinigkeiten alles verändern können und das ist eines der schwierigsten steuerlichen Themen.
LG
Simon
Ich würde ihnen raten mit einen Steuerberater zu sprechen, da der Sachverhalt nicht ganz klar ist und Kleinigkeiten alles ändern können.
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