Sehr geehrtes Steuerberater Team,
ich hätte ein paar Fragen meiner bevorstehenden Gründung betreffend.
Zur Situation: Ich bin dabei einen Online Shop aufzubauen und Waren darüber zu vertreiben. Diese Selbstständigkeit soll nebenberuflich während eines intakten angestelltendienstverhältnisses von Statten gehen. Das Gewerbe soll erst nächstes Jahr angemeldet werden.
1)Da ich aber schon dieses Jahr Betriebsausgaben für den Shop habe (Homepage, Markenanmeldung etc) wollte ich fragen ob ich diese ganz normal über die Einkommenssteuererklärung mit den Einkünften aus meinem Angestelltenverhältnis verrechnen kann.
2) Ich beziehe meine Ware aus China und musste für den Import der Waren Zoll +EUST zahlen. Muss ich damit ich diese beim vorsteuerabzug geltend machen kann bereits heuer (ohne angemeldetes Gewerbe) eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben oder mache ich das nächstes Jahr (werde mich per Opting in von der Kleinstunternehmerregelung befreien lassen damit ich UST verrechnen kann und auch Vorsteuerabzugsfähig bin)
3) Wenn ich 2) bereits dieses Jahr durchführen kann, muss ich dann bei den Betriebsausgeben in 1) schon die Netto Preise verwenden und die Steuern auf der Umsatzsteuerjahreserklärung geltend machen?
Vielen Dank für Ihre Mühen
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