Suchen Sie mal §128 BAO im Internet: Sie müssen alle "Rohstoffe, Halberzeugnisse, Hilfsstoffe und Zutaten" für die Produktion eintragen, die Sie einkaufen.
Dienstleistungen sind keine Waren. Falls Sie Software kaufen könnte das Anlagevermögen sein, das aktiviert gehört und man auf eine Nutzungsdauer abschreiben muss.
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