Offen legen müssen Sie Ihre Konton nur nach Aufforderung durch das FA (muss also nicht zwangsläufig passieren, dass das FA hier Einsicht haben möchte). Dann aber kann das FA natürlich die gesamten Kontoauszüge verlangen und somit natürlich auch die privaten Kontobewegungen einsehen.
Sofern Sie alles korrekt abgewickelt haben, sollte das aber kein Problem darstellen.
Ich habe auch ein gemischtes Konto (seit fast 7 Jahren EPU und noch nie wollte das FA meine Unterlagen zur Erklärung sehen). Ich kennzeichne am Kontoauszug alles privaten Bewegungen und hebe die geschäftlichen Vorgänge durch das Vermerken der Buchungsnummer etc. hervor. |