Verfasst von:
Martin Fleischer am
30.09.2016 13:44
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THEMA: Gemischt genutzte Gebäude |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich vermiete in meinem Haus ein Zimmer an einen Austauschstudenten. Steuerlich ist das nun ein gemischt genutztes Gebäude und ich kann anteilige AfA für den vermieteten Teil ansetzen.
Frage: Kann ich die AfA nur für das Zimmer ansetzen das er alleine nutzt, oder auch anteilig für gemeinsam genutzte Räume (also z.B. 20% der Fläche werden von ihm und mir gemeinsam genutzt, also gibt es 10% von der Bemessungsgrundlage)?
MfG, MF |
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Verfasst von:
StB.Mag. Reinhard Michlits am
14.10.2016 06:58
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THEMA: Gemischt genutzte Gebäude |
Sg. Hr. Fleischer! Wir beraten Sie diesbezüglich sehr gerne. Kanzlei Mag. Veronika Weiss, Judengasse 7, 1010 Wien, 01/5331637-19 |
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