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Verfasst von: Nina am 22.09.2016 11:42
 


THEMA:  Geringfügig angestellt, selbstversichert - welche Möglichkeiten bei HN

Guten Tag!

Ich bin noch Student und warte gerade auf meine Abschlussbescheinigung, über 30, seit längerem geringfügig angestellt und freiwillig selbstversichert.

Nun habe ich die Möglichkeit in diesem Jahr als neuer Selbstständiger noch einiges mittels HN zu verdienen (voraussichtlich ca. 8.000-10.000 € Umsatz, mind. aber 2.000).

Was muss ich nun beachten hinsichtlich?

  • Abmeldung der Selbstversicherung bei GKK?
  • Anmeldung bei SVA?
  • Zuverdienstgrenzen?
  • Höhe der Sozialversicherung?
  • Höher der Steuern?
  • Umsatz vs. Gewinn? (als Ausgaben kommen Reisespesen sowie EDV & Büromaterial in Frage)
  • Rechnungsdatum/Leistungszeitraum bzw. Zahlungseingangsdatum relevant?  (Macht es einen Unterschied ob ich alles in einem Kalendermonat datiere oder nicht)?
  • sonstiges?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

 

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 22.09.2016 22:25
 


THEMA:  Geringfügig angestellt, selbstversichert - welche Möglichkeiten bei HN

Sind Sie wirklich "Neuer Selbständiger" oder erfordert Ihre Tätigkeit nicht einen Gewerbeschein?

Dann sind Sie über den Gewerbeschein automatische bei der SVA versichert.

Sie könnten sich aber auch befreien lassen und heuer noch bei der GKK bleiben.

Ich biete Ihnen eine kostenlose Erstberatung an.

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Nina am 23.09.2016 08:26
 


THEMA:  Geringfügig angestellt, selbstversichert - welche Möglichkeiten bei HN

Besten Dank für die rasche Antwort.

Meinen Erkundigungen nach ist für meine Leistungen (Content Management & Content Erstellung) kein Gewerbeschein erfoderlich.

Ich bin momentan noch im Ausland auf Reisen und wahrscheinlich erst in einigen Wochen zurück, da ich meine Tätigkeiten auch vom Ausland aus erledigen könnte.

Die Antworten wären jetzt schon für mich relevant, falls etwaige Amtswege nicht online erledigt werden könnten, da ich dann auf jeden Fall zwischendurch nach Österreich kommen müsste.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 24.09.2016 12:05
 


THEMA:  Geringfügig angestellt, selbstversichert - welche Möglichkeiten bei HN

Anmeldung bei der SVA erst nötig,wenn Ihr Gewinn 2016 € 4.988,-- übersteigt. Hängt auch v on Ihren Absetzposten ab.

Die SVA beträgt 26,68% vom Gewinn.

Die Einkommensteuerberechnung findenSie auf der Homepage des Finanzministeriums.

Für den Einnahmen-Ausgaben- Rechner ist das Zahlungsdatum entscheidend.

Für den Selbständigen gilt Kalenderjahresbetrachtung.

Verfasst von: Nina am 26.09.2016 14:48
 


THEMA:  Geringfügig angestellt, selbstversichert - welche Möglichkeiten bei HN

Besten Dank!

Wie hoch ist der durchschnittliche Aufwand für einen Steuerberater bei Umsätzen diesen Umfangs bzw. wird nach Pauschalen oder Stundenaufwand abgerechnet?

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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