Anmeldung bei der SVA erst nötig,wenn Ihr Gewinn 2016 € 4.988,-- übersteigt. Hängt auch v on Ihren Absetzposten ab.
Die SVA beträgt 26,68% vom Gewinn.
Die Einkommensteuerberechnung findenSie auf der Homepage des Finanzministeriums.
Für den Einnahmen-Ausgaben- Rechner ist das Zahlungsdatum entscheidend.
Für den Selbständigen gilt Kalenderjahresbetrachtung. |