Hallo!
Vielleicht kann uns jemand weiterhelfen... wir wollen eine Wohnung kaufen und diese dann vermieten, bis wir den Bedarf haben mit unseren Kindern einzuziehen. Wir müssen für den Wohnungskauf einen Kredit aufnehmen.
Können wir diese Mieteinnahmen als Liebhaberei (lt. Steuerrecht) sehen oder müssen sie beim Steuerausgleich angegeben werden?
Danke! |