Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe im Mai 2016 meine Arbeitnehmerveranlagung für 2015 durchgeführt. Mein Arbeitgeber hat die Pendlerpauschale und Pendlereuro nicht berücksichtigt. Ich habe für die Arbeitnehmerveranlagung zwar den Pendlerrechner verwendet, jedoch habe ich weder Drucker noch einen PDF Drucker installiert, somit kam mir nicht einmal der Gedanke das Formular zu drucken. Nun würde das Finanzamt gerne den Nachweis sehen und obwohl ich das Ergebnis irgendwo drucken kann, kann man ja nur einen 2 Wochenzeitraum auswählen. Soweit ich mich informieren konnte, müsste ich aber zumindest den Ausdruck mit einem Datum von Mai vorweisen. Wie kann ich dieses Problem lösen? Kann der Ausdruck auch ein späteres Datum vorweisen? Herzlichen Dank im Voraus Petra |