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Verfasst von: Michael am 07.09.2016 11:21
 


THEMA:  UID Nr. / Verf24

Hallo,
ich bin gerade dabei das Formular Verf24 auszufüllen - Eröffnung selbständiger Tätigkeit, Kleinunternehmer - aber Optierung auf UST (Regelbesteuerung) mittels Beilage Formular U12.
Weiters gibt es im Verf24 einen Absatz bezüglich UID - "Unternehmer/innen, die ausschliesslich Umsätze ausführen, die zum Ausschluss von Vorsteuerabzug führen.. werden ersucht das Formular U15 beizulegen. Übrigen Unternehmer/innen wird eine UID Nummer von Amts wegen erteilt". Bedeutet dies, ohne U15 wird die UID automatisch vergeben?

Vielen Dank!

Liebe Grüße, Michael

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 07.09.2016 12:17
 


THEMA:  UID Nr. / Verf24

Wir legen das U15 immer bei, dann geht es schneller beim Finanzamt .

Wir bieten Ihnen gerne eine kostenlose Erstberatung an.

Wir sind auf Kleinstunernehmer spezialisert.

www.steuerberatung-weiss.at

 

Verfasst von: Michael am 07.09.2016 13:35
 


THEMA:  RE: UID Nr. / Verf24

Vielen Dank für die rasche Antwort!

LG

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

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