kann ich als Musikerin aus Österreich in Italien ganz normal eine Honorarnote stellen und die bei meinem Einkommenssteuerausgleich so angeben als hätte ich in Österreich gespielt? Ich bin nicht Ust pflichtig, weil ich jährlich nicht so viel verdiene ...
Danke für die Antwort!
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
31.08.2016 18:31