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Verfasst von: simon am 17.08.2016 00:14
 


THEMA:  geringfügige beschäftigung zur pension

hallo habe vor 1 1/2 monaten

eine nachzahlung vom jahr 2014 bekommen

hab dann ratenzahlung beantragt -und mich jetzt gefragt ob ich es überhaupt zahlen muss

ich hatte jeweils eine geringfügige beschäftigung zur frühpension dazu 2014 war das umdie 390 euro

und habe aber wahrscheinlich den anspruch 14 mal also urlaub und weihnachsgeld

(das war dem finanzamt wohl nicht klar)-weil wenn ich vom finanzamtschreiben, sagen wir 4 monate dividiere plus den urlaubsgeld

dürfte ich normal nicht zur kasse gebeten werden

und die monatsfrist ist auch schon um -was meinen sie dazu

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 17.08.2016 09:22
 


THEMA:  geringfügige beschäftigung zur pension

Sehr geehrter Herr Simon!

Sobald Sie pro Jahr Bezüge von zwei verschiedenen Stellen erhalten, sind Sie verpflichtet eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen. Bei der Veranlagung werden die Bezüge zusammen gerechnet und die Steuer neu berechnet, im Normalfall ergibt sich eine Nachzahlung. 

Geringfügige Beschäftigung bedeutet, dass man keine Sozialversicherung zahlt, zu versteuern ist das Gehalt schon. 

Mein Ratschlag wäre, eine Berichtigung des Bescheides zu beantragen und Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen, soweit Sie solche hatten. In Frage kommen Positionen wie Arbeitsmaterial, Kirchensteuer, Spenden, Personenversicherungen oder höhere Krankheitskosten.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Halik   office@stb-halik.at

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