In welchem Bereich sind Sie denn in der Firma angestellt? Damit es hier keine Probleme gibt, wenn man für den Dienstgeber auch noch auf selbständiger Basis tätig wird, muss sich das Aufgabenfeld wesentlich unterscheiden und das eine darf mit dem anderen nichts zu tun haben, ansonsten könnte hier eine Scheinselbständigkeit angenommen werden.
Sollte es sich um vollständig unterschiedliche Aufgaben handeln und Sie würden das regelmäßig und mit gewinnerzielungsabsicht machen, dann werden Sie sich auch um eine Gewerbeberechtigung kümmern müssen (Sie wollen Geschenke machen? Also selbstgefertigte Präsentartikel sozusagen verkaufen?). Unter 30.000 Euro netto Jahresumsatz können Sie als Kleinunternehmer auftreten. |