Hallo!
Ausländische Umsatzsteuern, die in Rechnungen enthalten sind, können in Österreich grundsätzlich nicht als Vorsteuern geltend gemacht werden.
Sie können also den Bruttobetrag als Betriebsausgabe verbuchen oder aber sich die USt. im Rahmen des sogenannten Vorsteuererstattungsverfahrens über Finanzonline zurückerstatten lassen (hier gibt es aber einen Mindestbetrag). Nähere Infos finden Sie hier. |