Hallo,
laut bmf.gv.at steht die kleine Pendlerpauschel bei mindestens 20 bis 40 km zu. Gebe ich meine Adresse ein, steht mir diese dennoch nicht zu (eine Wegstrecke 10,1 km [an 5 Tagen der Wochen])
Wie ist das, wenn ich zusätzlich noch ca 3mal in der Woche zum zweiten Dienstort fahre mit 8,4km pro Wegstrecke?
MfG,
Anna
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