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Verfasst von: Hannes am 08.08.2016 22:00
 


THEMA:  Rechnung als Privatperson ausstellen

Hallo

Habe eine Frage bezüglich folgender Problematik!

Ich wurde von einem Lokal gefragt, im Jahr 2-3 mal als Musikant aufzutretten!

Doch der Wirt benötigt eine Rechnug!

Darf ich als Privatperson eine Rechnung ausstellen?

Würde auch im Jahr unter 700 € bleiben!

Wenn Ja muss ich dann dies irgentwo melden?

Und muss ich dann bei der Arbeitsnehmerveranlagung was beachten?

Mit bestem Dank

Hannes

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 09.08.2016 13:55
 


THEMA:  Rechnung als Privatperson ausstellen

Lieber Hannes!

Wenn Sie als Privatperson eine Rechnung ausstellen, erfolgt dies ohne Umsatzsteuer. "Für den Auftritt am 9. August 2016 in XY stelle ich 300,- Euro in Rechnung", Ihr Name und Adresse, Name und Adresse des Wirten, Bankverbindung bzw. Vermerk "Betrag dankend erhalten", wenn Sie das Geld gleich nach dem Auftritt erhalten.

Solange Ihr Gewinn im Jahr unter 730,- Euro liegt, hat dies auf die Arbeitnehmerveranlagung keine Auswirkung. Ich würde Ihnen raten, Aufzeichnungen über Ihre Einnahmen zu führen und die Rechnungskopien sowie Belege für Ihre Ausgaben 7 Jahre lang aufzubewahren. Auf Nachfrage des Finanzamtes sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. 

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Halik   

Mail: office@stb-halik.at

Verfasst von: Hannes am 09.08.2016 17:34
 


THEMA:  Rechnung als Privatperson ausstellen

Vielen dank für die Antwort!!

 

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