Lieber Hannes!
Wenn Sie als Privatperson eine Rechnung ausstellen, erfolgt dies ohne Umsatzsteuer. "Für den Auftritt am 9. August 2016 in XY stelle ich 300,- Euro in Rechnung", Ihr Name und Adresse, Name und Adresse des Wirten, Bankverbindung bzw. Vermerk "Betrag dankend erhalten", wenn Sie das Geld gleich nach dem Auftritt erhalten.
Solange Ihr Gewinn im Jahr unter 730,- Euro liegt, hat dies auf die Arbeitnehmerveranlagung keine Auswirkung. Ich würde Ihnen raten, Aufzeichnungen über Ihre Einnahmen zu führen und die Rechnungskopien sowie Belege für Ihre Ausgaben 7 Jahre lang aufzubewahren. Auf Nachfrage des Finanzamtes sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Halik
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