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Verfasst von: HOffice am 06.08.2016 16:56
 


THEMA:  Betriebskosten auf Firma und Absetzen

Guten Tag!

Ich wohne mit meiner Gattin in einem Mehrfamilienhaus, welches im Besitz meiner Gattin ist. In diesem Haus sind 3 einzelne Wohnungen wovon eine mittlerweile leer steht.
Gerne möchte ich diese für mein Büro nutzen. Da es innerfamiliär ist und wir ja mit unserem Wohnraum machen können was wir wollen, gibt es keinen Mietvertrag oder dergleichen. Somit kann ich natürlich auch nichts beim Fiskus geltend machen ... das is schon ok so.
Wie sieht es jedoch  mit den Betriebskosten aus?
Darf ich Strom und Gas hier auf Firmenkosten anmelden und diese später steuerlich geltend machen?
Da die Wohnung komplett leer steht, muss natürlich auch entsprechend ein bisschen an Möbiliar gekauft werden ... darf ich dies dann ebenfalls geltend machen?

Die Wohnung ist komplett für sich, also abgetrennt von anderen Wohnungen mit eigenem Zugang.
Da mein Firmenstandort ohnehin bei mir zu Hause ist (Einzelunternehmer Softwareentwicklung) würde dies auch nichts an einer etwaigen Adresse oder dergleichen ändern.

Vielen Dank im Voraus!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 08.08.2016 18:10
 


THEMA:  Betriebskosten auf Firma und Absetzen

Auf alle Fälle können Sie die anteiligen Betriwebskosten und natürlich auch die Möbel absetzen.

Aber es wäre auch innerfamiliär ein Mietvertrag denkbar. Dieser müsst fremdüblich sein.

Wir beraten Sie gerne:

www.steuerberatung-weiss.at

 

Verfasst von: HOffice am 08.08.2016 20:13
 


THEMA:  Betriebskosten auf Firma und Absetzen

Da es sich um eine eigene Wohnung mit eigenem Gas und Stromanschluss handelt, kann ich das dann ja in voller Höhe absetzen, denn diese Wohnung würde rein als Office gebraucht.

Natürlich könnten wir auch einen innerfamiliären Mietvertrag machen ... da glaube ich aber nicht, dass sich das rentiert, denn diesen müsste ich auf meine Gattin machen (da ihr das Haus gehört) und sie wiederrum müsste diese Ausgabe (in unserem Fall wohl 400€/Monat) später bei der Arbeitnehmerveranlagung angeben und entsprechend nachversteuern.
Was ich mir wiederrum bei der Steuer erspare, müsste sie wiederrum draufzahlen ... hat keinen Sinn.

Aber wenn ich zumindest die Betriebskosten absetzen, wie auch das Möbiliar, ist das absolut ausreichend :)

Vielen Dank für die Informationen

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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