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Verfasst von: Christian F. am 04.08.2016 19:21
 


THEMA:  Zimmer in ETW vermieten
Guten Tag!


Ich bin hauptberuflich lohnsteuerpflichtiger Arbeitnehmer. Ich habe nun aber auch eine Eigentumswohnung und möchte ein Zimmer an einen Studenten vermieten. Also eine Art WG, wobei mir die Wohnung aber gehört und ich auch ein bisschen daran verdienen will. Meinen Recherchen zufolge muss ich folgendes tun:


1. Mietvertrag aufsetzen, beim Finanzamt melden und die Gebühr abführen.
2. Die Erklärungsart von Arbeitnehmerveranlagung auf Einkommensteuerveranlagung ändern und dabei den erwarteten Gewinn im 1. Jahr angeben.
3. Auf einen Bescheid zur ESt-Vorauszahlung warten und abführen.
4. Nach Jahresende die tatsächlichen Einnahmen über finanzonline deklarieren und auf den entsprechenden Bescheid warten.


Habe ich etwas Wichtiges vergessen?


Vielen Dank!
Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 08.08.2016 18:07
 


THEMA:  Zimmer in ETW vermieten

Im Prinzip ist das alles.

www.steuerberatung-weiss.at

 

 

Verfasst von: Christian F. am 08.08.2016 21:43
 


THEMA:  RE: Zimmer in ETW vermieten
Danke für die Antwort!


Noch eine kurze Folgefrage zu den laufenden Kosten (Strom, Gas, etc.):
Ich nehme an ich kann die Hälfte als Werbekosten geltend machen.
Wie sieht es da mit Internetkosten aus: die würde ich mir einerseits mit dem Mieter teilen, andererseits ist mein Anteil (so wie schon bisher) wegen Teleworking auch für mein Angestelltenverhältnis teilweise beruflich genutzt. Kann ich hier den Teil des Mieters im Formular E1b, und meinen beruflichen Teil in E1 geltend machen?
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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