Ich nehme an ich kann die Hälfte als Werbekosten geltend machen.Wie sieht es da mit Internetkosten aus: die würde ich mir einerseits mit dem Mieter teilen, andererseits ist mein Anteil (so wie schon bisher) wegen Teleworking auch für mein Angestelltenverhältnis teilweise beruflich genutzt. Kann ich hier den Teil des Mieters im Formular E1b, und meinen beruflichen Teil in E1 geltend machen?