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Verfasst von: helene huber am 20.07.2016 07:08
 


THEMA:  Fortbildungen wie verbuchen

Guten Morgen,

ich bin Kleinunternehmerin und verbuche die Einnahmen meiner Tätigkeiten bisher mittels Einnahmen/ Ausgabenrechnung.

Nun habe ich demnächst diverse Fortbildungen und weiß nicht wie ich sie verbuchen soll. Bezahle ich die Kurse aus der Kassa und vermindern sie daher meinen Gewinn? Oder verbuche ich sie nur unter den Werbungskosten unter Fort/ Ausbildung. 

Weiters bin ich noch geringfügig beschäftigt, könnte jedoch die Kurskosten nicht mit dem Lohn der Geringfügigkeit bestreiten. Die geringfügige Tätigkeit hat auch keinen inhaltlichen Zusammenhang mit der Selbstständigkeit bzw. den Kursen.

 

Vielen Dank für die Info,

mit freundlichen Grüßen

 

Helene

 

Verfasst von: C.M. am 20.07.2016 08:22
 


THEMA:  Fortbildungen wie verbuchen

Guten Morgen!

Stehen die Fortbildungen im Bezug zu Ihrer Selbstständigkeit (sind also notwendig oder würden Ihr Angebot verbessern/erweitern) dann können Sie diese als Betriebsausgabe verbuchen. Dabei fallen nicht nur die eigentlichen Kurskosten an, sondern Sie können auch weitere Ausgaben die daraus anfallen als Betriebsausgaben buchen (also wenn Sie Lehrbücher, etc. benötigen die zu kaufen sind)

Persönliche Weiterbildungen die nichts mit dem ausgeübten Gewerbe zu tun haben, könnten hingegen nicht abgeschrieben werden (weder beim Einkommen noch beim Lohnsteuerausgleich)

 

 

Verfasst von: helene am 23.07.2016 05:28
 


THEMA:  Fortbildungen wie verbuchen

Vielen Dank für die rasche Rückmeldung!!!

Ich habe Ihre Antwort heute mit einer Bekannten besprochen, welche meinte, dass auch Umschulungen, welche einer neuen beruflichen Tätigkeit dienen, ebenfalls aus der Kasse bezahlt werden können. Kann das stimmen?

Herzlichen Dank, ein schönes Wochenende

Helene

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