Guten Morgen,
ich bin Kleinunternehmerin und verbuche die Einnahmen meiner Tätigkeiten bisher mittels Einnahmen/ Ausgabenrechnung.
Nun habe ich demnächst diverse Fortbildungen und weiß nicht wie ich sie verbuchen soll. Bezahle ich die Kurse aus der Kassa und vermindern sie daher meinen Gewinn? Oder verbuche ich sie nur unter den Werbungskosten unter Fort/ Ausbildung.
Weiters bin ich noch geringfügig beschäftigt, könnte jedoch die Kurskosten nicht mit dem Lohn der Geringfügigkeit bestreiten. Die geringfügige Tätigkeit hat auch keinen inhaltlichen Zusammenhang mit der Selbstständigkeit bzw. den Kursen.
Vielen Dank für die Info,
mit freundlichen Grüßen
Helene
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