Guten Morgen,
Eine Frage zur Versteuerung bei OGs bei einem Sonderfall wo beide Gesellschafter der OG ausländische Kapitalgesellschaften sind. Wenn ich richtig informiert bin, wird ja bei der "klassischen" OG der Überschuss zu gleichen Teilen den beteiligten Personen (egal ob natürlich oder juristisch) zugeschlagen und im Zuge der gewöhnlichen Steuererklärung dann dort deklariert. Dies ist aber bei ausländischen Gesellschaften m.M. nach nicht möglich. Daher meine Frage: Wie ist das Procedere in so einem Fall? Muss die OG automatisch 25% KÖST bezahlen? Oder muss der Gewinn in der ausländischen G&V als Beteiligungsgewinn angeführt werden?
Beide Varianten sind unlogisch da eine OG ja nicht KÖST-pflichtig sein kann und eine Versteuerung im Ausland für das österreichische FA nicht kontrollierbar wäre. Zudem kann es ja sein, dass z.B, der Gewinn in Österreich mit einem Verlust im Ausland gegenverrechnet werden könnte und so gar keine Steuerpflicht entsteht.
Danke im Voraus
rl |