Hallo
Kurze Frage: Wenn ich die UVA im Finanzonline abgeschickt habe, muss ich dann die sich daraus ergebende Zahllast auch noch zusätzlich in der Meldung zur Zahlung von Selbstbemessungsabgaben erfassen?? Weil wenn ich auf Zahlungen gehe, dann taucht nur das Guthaben vom 1. Quartal auf. Oder dauert das nur seine Zeit?
Dankeschön.
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