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Verfasst von: Harald am 11.07.2016 16:44
 


THEMA:  Von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung

Sehr geehrtes Team, liebe Forumsmitglieder

Ich bin hauptberuflich in einer Firma angestellt und habe dieses Jahr (April) das Gewerbe mit der

Kleinunternehmerregelung angemeldtet. Bis dato habe ich das Nebengewerbe von zuhause aus ausgeübt. Aktuell habe ich die

Möglichkeit eine Gewerbelokal zu mieten, allerdings muss ich jetzt auf die Regelbesteuerung optieren um das Lokal mieten

zu können.

So wie ich das verstanden habe:

1. muss ich eine UID-Nummer beim Finanzamt anfordern, dh eine Verzichtserklärung über die UST-Befreiung abgeben.

2. Sozialversicherung - Es gibt vorläufig keine Änderungen - ich bin bei nach dem GSVG (9 EUR p.a.) und nach dem ASVG (von der Firma im Hauptberuf) versichert.

3. muss ich nur die Einnahmen für die Selbststängigkeit abführen, da ja die Firma bei der ich angestellt bin, die

Abgaben der Lohnnebenkosten (Sozialversicherung, Pensionsversicherung, Krankenversicherung und Lohnsteuer) für den

Hauptberuf abführt.

4. ich kann von der Miete des Geschäftslokales die UST beim Finanzamt geltend machen.

5. ich muss UST beim Endkunden verrechnen.


Vielen Dank im voraus und beste Grüße, Harald

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 11.07.2016 17:00
 


THEMA:  Von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung

1.) richtig

2.)ja, solange der Umsatz unter 30.000,-- und der Gewinn unter 4.900,-- bleiben.

3)Ja, Sie meinen in der Einkommensteuererklärung?

4.)Richtig

5) Ja, und 1/4 jährlich UVA abgeben.

 

Wenn Sie Buchhaltung und Steuererklärungen selbst machen wollen/können, bieten wir Ihnen gerne auch nur unsere Beratung an!

www.steuerberatung-weiss.at

Terminvereinbarung unter:

01 533 16 37

 

Verfasst von: Harald am 11.07.2016 17:15
 


THEMA:  Von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung

Sehr geehrte Frau Mag. Weiß

Vielen Dank für die rasche Antwort!

mfg Harald K.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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