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Verfasst von: Stefan am 07.07.2016 20:39
 


THEMA:  Darf ich zurückgelassene Rechnungen/Belege "verkaufen"

Vorigen Freitag hatte ich zum zweiten Mal Beusch von einem Herren aus Polen in meiner Firma, der michgefragt hat, ob er Rechnungen bzw Belege, die die Kunden liegen lassen und nicht mitnehmen würden, ankaufen darf, vorausgesetzt, es steht kein Name drauf. Er wäre ein Sammler und das habe für ihn ausschließlich ideellen wert - und er bietet dafür einen Euro je volle 25 Euro Rechnungsbetrag.

Bei den Belegen, die nie wer mitnehmen mag, handelt es sich um Ersatzteile für Maschinen und PCs.

Wir verkaufen sehr viele Sachen mit eher ideellem Wert gelegetntlich auch Altpapier, wenn wir von einem Kunden 50 Ordner mit Papieren zum Shreddern bekommen, nur bin ich mir jetzt nicht sicher, ob ich Rechnungen, die keiner haben will, verkaufen darf.

 

Ist das irgendwo/irgendwie geregelt?

Verfasst von: Reinhold Auer am 08.07.2016 11:48
 


THEMA:  Darf ich zurückgelassene Rechnungen/Belege "verkaufen"

Lassen Sie die Finger davon! Das mit dem Sammeln und ideelen Wert ist nur ein Vorwand, solche Rechnungen landen dann in irgendwelchen Buchhaltungen und es wird ein Aufwand und Vorsteuer geltend gemacht. Sie können dadurch zu einem Beitragstäter im Finanzstrafrecht werden, da kann man auch ganz schnell beim Abgabenbetrug landen mit sehr hohen Strafen - auch Gefängnis.

 

www.geyer.at

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 08.07.2016 17:08
 


THEMA:  Darf ich zurückgelassene Rechnungen/Belege "verkaufen"

Da bin ich ganz der Meinung von Herrn Auer, das ist höchstgefährlich.

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Andrea Salomon am 13.07.2016 14:28
 


THEMA:  Darf ich zurückgelassene Rechnungen/Belege "verkaufen"

Ich schließe mich den vorigen Antworten an - ist sicherlich ein Vorwand. Ich finde es jedoch bedenklich, wenn Sie Ordner von Kunden als Altpapier verkaufen (denn auch daraus können leicht Belege manipuliert werden) - zumal sie Ihnen zum Shreddern übergeben sind.

Verfasst von: Stefan am 22.07.2016 08:46
 


THEMA:  Darf ich zurückgelassene Rechnungen/Belege "verkaufen"

Andrea: Selbverständlcih verkaufen wir das Papier NACH dem Shreddern weiter - je Kundenwusnch als Füllmaterial oder an eine Papierfabrik.

Lag' ich in meiner Annahme richtig. :)

 

Aber - was ist jetzt, wenn zum beispiel nicht ich, sondern mein Kunde, der zb eine externe Festplatte um 90€ bei mir gekauft hat oder eine Dienstleistung, dirse Rechnung dann entsprechend weiter verkauft?

 

 

 

Verfasst von: Andrea Salomon am 27.07.2016 16:56
 


THEMA:  Darf ich zurückgelassene Rechnungen/Belege "verkaufen"

Hallo Stefan!

Ich verstehe die Frage nicht ganz?

Aber egal - Sie müssen Ihrer Verpflichtung und Sorgsamkeit nachkommen, d.h. Auftrag des Kunden einerseits und andererseits müssen Sie sich versichern, dass keine Manipulation mit Ihrer Dienstleistung, einem Verkauf, etc. erfolgen kann. Sollte eine Rückvollziehbarkeit im Missbrauchsfall zu Ihnen möglich sein - steht die Finanz auch vor Ihrer Türe!

Hatte einmal den Fall, dass Unterlagen "meiner" Firma von Dritten manipuliert wurde und da waren "die" ganz schnell da - in "meinem" Fall war es aber eine schlechte Fälschung, die ich beweisen konnte - über den Ausgang wurde ich leider nicht informiert :-)

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