Immer gleich beim "Schmied" nachschauen...
https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/arbeitnehmerveranlagung/sonderausgaben-im-einzelnen.html#Wohnraumschaffung_und_Wohnraumsanierung
...aber Achtung ab 2016 gibt es Änderungen...
http://derstandard.at/2000016105477/Kosten-der-Wohnraumschaffung-nicht-mehr-absetzbar
Weiters handelt es sich hiebei um sogenannte "Topfsonderausgaben", die mit Maximal-Beträgen bzw. Maximal-Einkünften limitiert sind.
Bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 36.400 Euro jährlich stehen Topf-Sonderausgaben im Ausmaß eines Viertels zu (siehe Beispiel). Zwischen 36.400 Euro und 60.000 Euro reduziert sich der abzugsfähige Betrag gleichmäßig. Ein Betrag von 60 Euro wird in jedem Fall berücksichtigt.
Hoffe ich konnte etwas helfen...
MbG |