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Verfasst von: Martin am 29.06.2016 14:48
 


THEMA:  Wohnraumschaffung bei Erstbezug

Hallo,wie ist die Situation bei Anschaffung einer Eigentumswohnung (Haus mit zwei getrennten Wohnungen) direkt vom Bauträger (Erstbezug vor 2014) per Kredit? Sind in diesem Fall die Kreditraten als Sonderausgaben absetzbar? Finde tlw. unterschiedliche Auslegungen im Netz.

Danke und lG, Martin

Verfasst von: Andrea Salomon am 13.07.2016 14:41
 


THEMA:  Wohnraumschaffung bei Erstbezug

Immer gleich beim "Schmied" nachschauen...

https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/arbeitnehmerveranlagung/sonderausgaben-im-einzelnen.html#Wohnraumschaffung_und_Wohnraumsanierung

...aber Achtung ab 2016 gibt es Änderungen...

http://derstandard.at/2000016105477/Kosten-der-Wohnraumschaffung-nicht-mehr-absetzbar

Weiters handelt es sich hiebei um sogenannte "Topfsonderausgaben", die mit Maximal-Beträgen bzw. Maximal-Einkünften limitiert sind. 

Bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 36.400 Euro jährlich stehen Topf-Sonderausgaben im Ausmaß eines Viertels zu (siehe Beispiel). Zwischen 36.400 Euro und 60.000 Euro reduziert sich der abzugsfähige Betrag gleichmäßig.
Ein Betrag von 60 Euro wird in jedem Fall berücksichtigt.

Hoffe ich konnte etwas helfen...

MbG

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