Erstens gehe ich davon aus, dass Sie die Ware für Ihr Unternehmen kaufen.
Wenn Sie zur Regelbesteuerung optiert haben, dann haben Sie auch eine UID-Nummer. Diese müssen Sie beim Einkauf in Deutschland vorweisen und somit kann der Verkäufer die Rechnung als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (ohne USt-Ausweis) ausstellen.
In der österreichischen UVA müssen Sie diesen Einkauf der Erwerbsbesteuerung unterziehen. 20% Erwerbssteuer und in der gleichen UVA kann der gleiche Betrag als Vorsteuer abgezogen werden (wenn kein Grund zum vorliegt der den Vorsteuerabzug ausschließt).
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