Ich habe gerade die Arbeitnehmerveranlagung auf finanzonline gemacht. Dabei muss man ja auch die Anzahl der gehaltsauszuahlenden Stellen angeben.
Nun habe ich immer mehrere Jobs gehabt darunter Teizeit, geringfügig und fallweise beschäftigt (teils freier Dienstvertrag). Nun habe ich schon herausgefunden, dass man bei freien Dienstverträgen keine Veranlagung machen kann, da man scheinbar als selbstständig gilt...nur werden scheinbar auch die Jobs als fallweise beschäftigte nicht berücksichtigt (Ergebnis ist immer: zu viele Stellen eingegeben - Lohnzettel fehlt).
Nun wollte ich fragen, ob jemand damit Erfahrung hat. Also bringt es etwas die Lohnzettel zu schicken oder ist es wirklich nicht möglich diese Jobs in die Arbeitnehmerveranlagung einzubeziehen?
Danke schonmal,
lg,
Kathy |