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Verfasst von: Kathy88 am 22.06.2016 21:58
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung - fallweise beschäftigt

Ich habe gerade die Arbeitnehmerveranlagung auf finanzonline gemacht. Dabei muss man ja auch die Anzahl der gehaltsauszuahlenden Stellen angeben.

Nun habe ich immer mehrere Jobs gehabt darunter Teizeit, geringfügig und fallweise beschäftigt (teils freier Dienstvertrag). Nun habe ich schon herausgefunden, dass man bei freien Dienstverträgen keine Veranlagung machen kann, da man scheinbar als selbstständig gilt...nur werden scheinbar auch die Jobs als fallweise beschäftigte nicht berücksichtigt (Ergebnis ist immer: zu viele Stellen eingegeben - Lohnzettel fehlt).

Nun wollte ich fragen, ob jemand damit Erfahrung hat. Also bringt es etwas die Lohnzettel zu schicken oder ist es wirklich nicht möglich diese Jobs in die Arbeitnehmerveranlagung einzubeziehen?

 

Danke schonmal,

 

lg,

 

Kathy

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 23.06.2016 15:07
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung - fallweise beschäftigt

Wenn die Einkünfte aus der fallweisen Beschäftigung freie Dienstverträge waren, dann gelten diese auch als selbständige Einkünfte und wenn alle selbst.Einkünfte zusammen über € 730,-- waren, dann können Sie keine Arbeitnehmerveranlagung machen.

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: kathy88 am 08.07.2016 21:58
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung - fallweise beschäftigt

Sorry, da hab ich mich falsch ausgedrückt - die fallweise beschäftigung war KEIN freier Dienstvertrag!

Für den freien Dienstvertrag hab ich jetzt erfahren, dass ich eine Einkommenssteuererklärung abgeben muss...

Aber wird dann die fallweise beschäftigung als Angestellte (!) überhaupt nirgends berücksichtigt?

 

Danke schonmal!

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