Sie müssen keinen schriftlichen Vertrag abschließen.
Auch mündliche Verträge sind gültig.
Sollte Sie doch einen schriftlichen Vertrag wünschen, empfehle ich die Kanzlei Dr. Schöberl, die auf Immoblien spezialisert ist:
Tel Nr. 01 408 30 31
office@wslaw.at
www.wslaw.at
Wenn Ihnen der Kollege nur die Kosten vergütet, die auf den von ihm bewohnten Wohnungsteil entfallen, dann handelt es sich um Durchlaufposten, die nicht steuerpflichtig sind.
www.steuerberatung-weiss.at |