Die Differenz kommt daher, weil der Betrag am Jahreslohnzettel die steuerpflichtigen Bezüge wiedergibt. Und da Arbeitgeber aber, sofern Sie lohnsteuerpflichtig sind, immer Ihre Lohnsteuer direkt ans FA abführen, weicht der tatsächliche Überweisungsbetrag von den Bezügen ab. |