Ja, das stimmt. Sie müssten nachträglich für die gesamten Umsätze des Jahres Umsatzsteuer bezahlen und hätten den Vorsteuerabzug. Sie können dann versuchen, neue Rechnungen auszustellen und die Umsatzsteuer vom Kunden zu bekommen.
Sie dürfen zur Umsatzgrenze 20% oder 10% dazuzählen, je nachdem welchen Umsatzsteuersatz Sie verrechnen würden und haben einmla in 5 Jahren eine 15%-ige Toleranzgrenze. Sie kommen daher auf eine Umsatzgrenze von ca. 41.000,00 bei 20%-igen Umsätzen.
Für innergemeinschaftliche Erwerbe können Sie eine UID-Nummer beantragen (Verzicht auf die Erwerbsschwelle). Sie müssen aber nicht, außer die innergemeinschaftlichen Erwerbe überschreiten 11.000,00 pro Jahr. Wenn Sie keine UID-Nummer beantragen, werden Sie wie ein Privater behandelt.
mfG
Rüdiger Posch
www.steuerberatung-wien.co.at
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