mE dürfen die Studienkosten (Ausbildungskosten und Bücher) nicht abgesetzt werden, da sie in Zusammenhang mit der jetzigen Tätigkeit stehen müssten. Hat das angemeldete Gewerbe etwas mit dem jetzigen Beruf zu tun? Wenn nicht dann dürfen die Kosten auch nicht abgesetzt werden.
Bei der doppelten Haushaltsführung und Familienheimfahrten kommt es auch auf den genauen Sachverhalt an, ob man das auf Dauer oder überhaupt absetzen kann.
Der Verlustvortrag bleibt ewig vorausgesetzt sie machen irgendwann Gewinne mit dem Gewerbebetrieb, da es sich ansonsten um Liebhaberei handelt und Verluste nicht mehr anerkannt werden.
Mit D kann man aber keine Verlustvorträge aus Österreich gegenrechnen, wenn Sie dort als Arbeitnehmer arbeiten. Es wurde leider schon so gemacht dass man das nicht willkürlich und beliebig gegenrechnen kann.
Grüße
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