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Verfasst von: Marie Meier am 10.06.2016 21:12
 


THEMA:  Verlustvortrag Studium rückwirkend + Gewerbe
Hallo zusammen,

ich möchte die Kosten im Rahmen eines Zweitstudiums geltend machen. Neben meinem Studium habe ich ein Gewerbe angemeldet, welches allerdings keinen Gewinn bringt. Diesbezüglich habe ich mehrere Fragen:

- 2014 habe ich bereits eine Steuererklärung auf Grund meines Gewerbes abgegeben (mit Verlust/Verlustvortrag). Ist es möglich nachträglich die Studienkosten von 2014 hinzuzufügen/eine Korrektur vorzunehmen? Wenn ja, wie?

- 2015 habe ich noch keine Steuererklärung eingereicht. Gerne möchte ich meine Studienkosten hinzufügen. Müssen diese gesondert erfasst werden oder kann dies mit allen Angaben bzgl. Gewerbe vermischt werden? Wo werden die Ausgaben angesetzt? (Miete Zweitwohnung, Heimfahrten, Studiengebühren, Lernmaterialien usw alles als ein Posten?)

- Wie lange besteht dieser Verlustvortrag? Wenn ich nach meinem Studium bspw. 2 Jahre im Ausland arbeite, verfällt dieser oder kann er bei einer Beschäftigung im Ausland verrechnet werden bzw. mit einer Beschäftigung in Deutschland bspw. in 5 Jahren?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!! 
Marie
Verfasst von: Simon B. am 28.07.2016 00:29
 


THEMA:  Verlustvortrag Studium rückwirkend + Gewerbe

mE dürfen die Studienkosten (Ausbildungskosten und Bücher) nicht abgesetzt werden, da sie in Zusammenhang mit der jetzigen Tätigkeit stehen müssten. Hat das angemeldete Gewerbe etwas mit dem jetzigen Beruf zu tun? Wenn nicht dann dürfen die Kosten auch nicht abgesetzt werden.

Bei der doppelten Haushaltsführung und Familienheimfahrten kommt es auch auf den genauen Sachverhalt an, ob man das auf Dauer oder überhaupt absetzen kann. 

Der Verlustvortrag bleibt ewig vorausgesetzt sie machen irgendwann Gewinne mit dem Gewerbebetrieb, da es sich ansonsten um Liebhaberei handelt und Verluste nicht mehr anerkannt werden. 

Mit D kann man aber keine Verlustvorträge aus Österreich gegenrechnen, wenn Sie dort als Arbeitnehmer arbeiten. Es wurde leider schon so gemacht dass man das nicht willkürlich und beliebig gegenrechnen kann.

Grüße

 

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