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Verfasst von: Inka am 07.06.2016 19:16
 


THEMA:  Verteilung Vorauszahlung auf 3 Jahre E/A-Rechner

Hallo!

Ich habe Ausbildungskosten für einen Kurs als Betriebsausgage (bin Einnahmen-Ausgaben-Rechner nach § 4/3). Kann ich die gem. § 19 Abs. 3 EStG auf 3 Jahre aufteilen (zB 2015-2017) oder fallen die nicht hinein (vielleicht als Beratungskosten?) oder eher sofort komplett als Betriebsausgabe absetzen?

 

Danke im voraus,

Inka

Verfasst von: Gast am 08.06.2016 09:29
 


THEMA:  Verteilung Vorauszahlung auf 3 Jahre E/A-Rechner

Das fält nicht unter §19 EstG. Es ist sofort als Betriebsausgabe zu behandeln.

Verfasst von: Inka am 09.06.2016 09:38
 


THEMA:  Verteilung Vorauszahlung auf 3 Jahre E/A-Rechner

Danke!

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