Hallo!
Ich habe Ausbildungskosten für einen Kurs als Betriebsausgage (bin Einnahmen-Ausgaben-Rechner nach § 4/3). Kann ich die gem. § 19 Abs. 3 EStG auf 3 Jahre aufteilen (zB 2015-2017) oder fallen die nicht hinein (vielleicht als Beratungskosten?) oder eher sofort komplett als Betriebsausgabe absetzen?
Danke im voraus,
Inka |