Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich hätte eine Frage zur Kleinunternehmerregelung bei Vermietung.
Darf ich bei der Vermietung, die Einnahmen vom Nettomietzins annehmen? Sprich also excl. Betriebskosten und somit auf die 36.000 Euro Umsatz gehen oder muss ich, wenn ich die Betriebskosten über meine Konten laufen lasse diese dazurechnen? Könnte ich falls es so wäre, den Umsatz senken, wenn der Mieter direkt an die Hausverwaltung die Betriebskosten überweist?
Vielen Dank
Florian V. |