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Verfasst von: Elfriede M. am 03.05.2016 15:26
 


THEMA:  Vorsteuerpauschale 1,8%

Bei EA-Rechnern kann bis zu einem Umsatz von € 220.00,-- das 1,8% ige Vorsteuerpauschale in Anspruch genommen werden. Wird die Basispauschalierung nur hinsichtlich der Vorsteuer angewendet, ist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung jedoch zwingend nach der Bruttomethode zu erstellen. Neben der Pauschale werden noch berücksichtigt die Vorsteuern (Erwerbsteuer, Einfuhrumsatzsteuer) für die Anschaffung oder Herstellung von Anlagegütern, die mehr als € 1.100,-- netto kosten und Waren. Was ist mit ig. Erwerben? - sind diese durch das 1,8% ige Vorsteuerpauschale abpauschaliert? bzw. muss man dann die UST für den ig. Erwerbe bezahlen? Was bedeutet die Erstellung der EA-Rechnung nach der Bruttomethode genau wenn man nur die 1,8% pauschale Vorsteuer in Anspruch nehmen möchte? Vielen Dank für eure Hilfe

Verfasst von: C.M. am 09.05.2016 06:55
 


THEMA:  Vorsteuerpauschale 1,8%

Ja auch die Vorsteuer von IG Erwerben ist mit der Pauschale abgedeckt, sofern es sich nicht um eine der drei Ausnahmepunkte (Fremdlohn, Waren oder Anschaffung über 1.100 netto handelt).

Bei der Bruttomethode müssen Sie die Ust. als Einnahme bzw. Ausgabe buchen. Es ist also hier kein Durchlaufposten wie bei der Nettomethode, wo die USt. keinen Einfluss auf das Ergebnis hat. 

 

Verfasst von: Elfriede M. am 10.05.2016 15:23
 


THEMA:  Vorsteuerpauschale 1,8%

Vielen Dank für die Antowort!

Muss man dann für die ig. Ewerbe die nicht Fremdlohn, Waren oder Anschaffungen betreffen, die UST zahlen?

Würde mann Fachbücher bei einem Vortragenden als Ware bezeichnen bzw. wo findet sich eine entsprechende Definition dazu?

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