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Verfasst von: Michaela am 15.03.2016 21:27
 


THEMA:  Dazuverdienen - Geringfügig oder freier Dienstnehmer?

Neben meinem Teilzeitjob (Euro 1400,- netto/Monat) habe ich ein Angebot für einen Zuverdienst für Schreibarbeiten von ca. 250,- brutto/Monat. Diese Arbeit kann ich zuhause machen (mit einem Programm des Arbeitgebers).

Da ich schon einmal geringfügig dazuverdient habe und dabei sehr viel Steuern und GKK nachzahlen musste frage ich mich, ob es für mich günstiger kommt, wenn ich mich als freier Dienstnahmer anstellen lasse und Honorarnoten schreibe (dan könnte ich die Fahrzeit und Arbeitszimmer teilweise abschreiben).

Wie ist es mit den Euro 730,- netto, die man steuerfrei dazuverdienen kann? Gilt dass monatlich oder jährlich?

Vielen Dank für Ihre Antwort,

Michaela

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 16.03.2016 17:31
 


THEMA:  Dazuverdienen - Geringfügig oder freier Dienstnehmer?

Sie haben vollkommen Recht als freie Dienstnehmerin oder überhaupt bei einem Werkvertrag haben Sie mehr Absetzmöglichkeiten.

Die 730,-- gelten jährlich.

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