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Verfasst von: Katarina am 02.03.2016 08:48
 


THEMA:  Hauskauf Ausland + Instandhaltung

Ich habe zwei Meinungen vom Finanzamt was ich eigenartig finde :)

Wir haben letztes Jahr (gemeinsam mit meinem Mann) ein Haus in der Slowakei gekauft - ein Teil wird mit Hypothek finanziert.

meine Frage :

 

1) kann man die RZ sowie Zinsen in AT absetzen?

2) wie sieht es mit der Instandsetzung der Immobilie aus? Diese war nur Rohbau und wird jetzt fertiggestellt - dh. Fliessen, Malerarbeiten usw wird alles erst jetzt gemacht

 

eine Person von Finanzamt sagt, ja geht in Ordnung - ausländische Immobilie und RZ der Raten absetzbar sowie die Kosten für Instandsetzung

die andere Person sagt: nein, gilt nicht für Kauf eines Hauses im Ausland.

 

ich habe dazu Folgendes gefunden:

 

Als Eigenheim gilt ein ganzjährig bewohnbares Wohnhaus im Inland mit nicht mehr als 2 Wohnungen, soweit mindestens zwei Drittel der Gesamtnutzfläche            des Gebäudes Wohnzwecken dient. Klassische Wochenendhäuser und Ähnliches (Kleingartenhäuschen, Badehäuschen, Schuppen, Garagen, Holzhütten etc.) fallen            nicht unter den Begriff "Eigenheim".         

            Seit 2011 sind auch im Ausland errichtete Eigenheime und Eigentumswohnungen absetzbar - diese müssen aber nach Fertigstellung 2 Jahre verpflichtend als            Hauptwohnsitz dienen.         

            Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen - ein Kauf eines bereits fertigen Hauses ist demnach hier nicht absetzbar (außer Sie übernehmen z.B.            vom Erstbesitzer ein Wohnbaudarlehen). Sehr wohl werden aber weitere Ausbauten (z.B. Zubauten, Sanierungen, Weiterbau eines Rohbaus etc.) schon begünstigt.         

Wohnraumschaffung - was kann man abschreiben?

  • Kosten für die Errichtung von Eigentumswohnungen bzw. Eigenheimen (Häusern) - Baumaterialien und Ausführung
  • Kreditraten (Darlehensraten) - Tilgung wie auch die Zinsen
  • Kosten für Hausplanung (Architekt, Baumeister)
  • Achtjährig bebundene Beträge zur Schaffung von Wohnraum
  • Ankaufskosten für das Grundstück - Baubeginn aber binnen 5 Jahren!
  • Kosten für Zubauten oder Ausbauten bestehender Wohnungen/Häuser zu Wohnzwecken
  • Nebenkosten für Grundstückserwerb oder Hausbau wie z.B. Grunderwerbsteuer, Anschlusskosten, Aufschließungskosten, Notarkosten, Maklergebühren etc.
  • Bei neu errichteten Mietwohnungen: Anteilige Baukosten (minust Wohnbeihilfe) können auch abgesetzt werden!
  • Kosten für Zaun
  • u.ä.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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