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Verfasst von: gast62 am 22.02.2016 09:10
 


THEMA:  Rückerstattung Kest.

Hallo, ich habe ein kleines Sparguthaben bei einer deutschen Bank, jetzt ist es ja so, das ich die Zinsen (Kapitaleinkunft) bei meiner Einkommenssteuererklärung angeben muss zwecks Kest. Wenn ich unter 11.000 € Einkommen habe, bekomme ich die Kest. automatisch rückerstattet, oder muss ich da wieder ein eigenes Formular ausfüllen,oder wird die erst gar nicht berechnet ? Danke lG Rudi

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