Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin der Obmann des Ortsweinbauvereines in Pillichsdorf (Südliches Weinviertel) und wende mich mit einem Anliegen an Sie, das bei der letzten Vorstandssitzung aufgetaucht ist. Es geht um die Frage, ob unser Verein für seine geschäftlichen Tätigkeiten eine Registrierkassa kaufen muss.
Zuerst sei vorausgesetzt, dass wir nicht gemeinnützig sind. Die jährlichen Einnahmen belaufen sich auf ca. € 22.000,- (größtenteils Barumsätze) und setzen sich vor allem zusammen aus:
- Verkauf von Kostgläsern beim 2-tägigen Kellergassenfest (€ 14.000,-)
- Div. Weinpräsentationen (€ 4.500,-)
- Vermietung von Geräten, die im Besitz des Vereines stehen (€ 2.500)
Der Gewinn aus den ersten beiden Punkten wird in der Regel wieder zu gleichen Teilen an alle teilnehmenden Weinbauern ausgeschüttet, so dass der Verein im ganzen Jahr nicht mehr als etwa € 1.500,- an Plus macht.
Meine Frage: brauchen wir für die oben aufgezählten Einnahmen eine Registrierkassa? Oder gibt es eine Regelung, dem irgendwie auszuweichen? Ich habe in den letzten Tagen viel online recherchiert, bin aber nicht wirklich schlau geworden. Ein Strohhalm, an den ich mich klammere, ist der Begriff des „unentbehrlichen Hilfsbetriebes“ – können wir den geltend machen?
Ich danke schon im Voraus für Ihre Bemühungen, uns zu helfen!
Mit freundlichen Grüßen
Josef Gössinger |