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Verfasst von: Jenny am 24.01.2016 13:41
 


THEMA:  Bezüge vom AMS

Hallo,

sind die Gutschriften, die man vom AMS bekommt ((Arbeitslosengeld), steuerlich absetzbar (ich war 2 Monate in 2015 arbeitslos)?
Falls ja wie kann man sie steuerlich absetzen? Sind die Bezüge im Online Formular sichtbar? Gibt es ein Enddatum, bis wann die AMS dem Finanzamt die Bezüge melden muss?

Bitte um Feedback.

Vielen Dank!

Verfasst von: Rüdiger Posch am 24.01.2016 15:06
 


THEMA:  Bezüge vom AMS

Arbeitslosengeld wirkt sich indirekt aus, indem sich der Durchschnittssteuersatz erhöht. Alle Bezüge müssen bis Ende Februar an das Finanzamt gemeldet werden. Machen Sie einfach eine Vorausberechnung. mfG Rüdiger Posch posch@steuerberatung-wien.co.at

Verfasst von: Jenny am 25.01.2016 09:55
 


THEMA:  Bezüge vom AMS

Wie kann ich überprüfen, ob die Bezüge gemeldet sind? 

Wo kann ich es im Online Formular finden?

Warum haben Sie mir vorgeschlagen, eine Vorausberechnung zu machen? Was kann ich daraus ablesen?

Bitte um Rückmeldung. 

Danke!

Verfasst von: Rüdiger Posch am 25.01.2016 23:11
 


THEMA:  Bezüge vom AMS

Die Lohnzettel sehen Sie im finanzonline unter Abfrage und dann Steuerakt. Sie sollten eine Vorberechnung machen um zu sehen ob Sie eine Gutschrift oder eine Nachzahlung zu erwarten haben. Sie brauchen nur die Anzahl Ihrer Lohnzettel in die Arbeitnehmerveranlagung eintragen und dich dann eine Berechnung mit Berechnungsblatt ausdrucken lassen. Die AMS-Zahlungen führen oft zu Nachzahlungen. Dann ist es besser nichts zu tun und zu warten ob man aufgefordert wird eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Posch

Verfasst von: Jenny am 30.01.2016 20:18
 


THEMA:  Bezüge vom AMS

Unter "Abfrage->Steuerakt->2015" sehe ich 2 Abschnitte. In dem zweiten Abschnitt "Lohnzettel/Meldungen/Mitteilungen" sehe ich einen Eintrag von meinem Ex-Arbeitgeber (Zeitraum 01.01.-31.10.). 
Aber ich sehe keine Einträge von AMS (ich habe von AMS das Geld für November und Dezember 2015 erhalten). 

Können Sie mir bitte erklären, ob ich auf etwas warten muss. Ist es meinerseits etwas zu tun?
So wie ich es verstanden habe, sowohl mein Ex-Arbeitgeber als auch AMS müssen gemäß dem Gesätz bis Ende Februar 2016 alle Bezüge an Finanzamt melden. Heißt das, dass ich auf der sicheren Seite bin, wenn ich bis März warte?

Verfasst von: Rüdiger Posch am 03.02.2016 06:59
 


THEMA:  Bezüge vom AMS

Ja, bis Ende Februar müssen alle Bezüge dem Finanzamt gemeldet sein, mfG Rüdiger Posch

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