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Verfasst von: Mario am 24.01.2016 12:06
 


THEMA:  Kauf der ersten eigenen Immobilie

Hallo,

ich habe eine Neubau Eigentumswohnung in Wien 2015 gekauft.
In Kroatien gemeß dem Gesetz muss man bestimmte Nebenkosten nichtt bezahlen, wenn man die erste eigene (und nur die erste) Immobilie kauft.
Zum Beispiel muss man keine Kosten für "Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr" für die erste eigene Immobilie in Kroatien bezahlen.


Aus diesem Grund möchte ich fragen, ob es auch ähnliches Gesetz in Österreich (Wien) für den Kauf erster eigenen Immobilie gibt.
Gibt es in Österreich ein Unterschied, wenn man die erste Immobilie kauft im Vergleich zu dem Fall wenn man nicht die erste Immobilie kauft?

Falls es ähnliches Gesetz in Österreich wie in Kroatien gibt, wie kann ich den Betrag, den ich zum Beispiel für  "Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr" bezahlt habe, zurückbekommen kann?

 

Bitte um Rückmeldung.

Danke!

Verfasst von: Rüdiger Posch am 24.01.2016 14:57
 


THEMA:  Kauf der ersten eigenen Immobilie

Mir ist leider nichts bekannt, mfG Rüdiger Posch www.steuerberatung-wien.co.at

Verfasst von: Rüdiger Posch am 24.01.2016 15:11
 


THEMA:  Kauf der ersten eigenen Immobilie

Aber setzen Sie die Ausgaben als Sonderausgaben (Wohnraumschaffung) in der Steuererklärung ab, Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Posch www.steuerberatung-wien.co.at

Verfasst von: Mario am 25.01.2016 09:48
 


THEMA:  Kauf der ersten eigenen Immobilie

Wo genau unter "Sonderausgaben" muss ich die Kosten eintragen?

In der "Sonderausgaben" habe ich folgende Optionen:

  • 455 - Summe aller Versicherungsprämien und -beiträge (freiwillige Kranken-, Unfall-, Lebensversicherung, Hinterbliebenenversorgung und Sterbekassen), Pensionskassenbeiträge, freiwillige Höherversicherung im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung
  • 456 - Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden
  • 450 - Nachkauf von Versicherungszeiten und freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung, Renten oder dauernde Lasten
  • 458 - Verpflichtende Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften
  • 451 - Geldspenden an mildtätige Organisationen, begünstigte Spendensammelvereine u.a.
  • 562 - Geldspenden an Umweltorganisationen und Tierheime
  • 563 - Geldspenden an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände
  • 459 - Spenden an begünstigte Forschungs- und Lehreinrichtungen, Museen, das Bundesdenkmalamt, Behindertensport-Dachverbände, die internationale Anti-Korruptions-Akademie u.a.
  • 460 - Steuerberatungskosten

 

Mir sieht es so aus, als ob ich alle oben gennante Kosten...
(Kreditraten für die Wohnung (Tillgung + Zinsen), Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr, Rechtsanwalt, Maklerprovision, Notar – Kaufvertrag, Notar - Unterschrift für Pfandbestellungsurkunde)
... summieren und unter folgenden Punkt eintragen soll:

  • 456 - Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden

Meine erste Frage wäre, ob das richtig ist? Oder muss ich die Kosten auf verschiedene Gruppen verteilen?
Gibt es auch einen maximalen Betrag, den man für die Absetzung der Kosten 456 bekommt? Falls ja, wie hoch ist der Betrag?

Die zweite Frage ist: Darf ich die Kosten für den Notar (Kaufvertrag und Unterschrift für Pfandbestellungsurkunde) als "460 - Steuerberatungskosten" Kosten absetzen

Verfasst von: Mario am 25.01.2016 09:51
 


THEMA:  Kauf der ersten eigenen Immobilie

Und noch eine Frage: Sie haben "Wohnraumanschaffung" erwähnt. Bezieht sich das auf folgenden Punkt:

  • 456 - Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden

 

 

Verfasst von: Rüdiger Posch am 26.01.2016 23:50
 


THEMA:  Kauf der ersten eigenen Immobilie

Ja, ich würde in die Kennzahl 456 den Betrag eintragen. Die Auswirkung ist leider sehr gering. Wenn Sie nicht Alleinverdiener sind, dann können Sie maximal 2.920,00 geltend machen und davon wirkt sich nur ein Viertel auf die Steuer aus. Also in Summe leider nicht mehr als 200-300 Hundert Euro Steuerersparnis. Wenn Sie gut verdienen wird es weniger oder wirkt sich gar nicht mehr aus. Aber ich würde einfach mal die 2.920,00 eintragen.  www.steuerberatung-wien.co.at

Verfasst von: Mario am 30.01.2016 20:23
 


THEMA:  Kauf der ersten eigenen Immobilie

Wie definiert man den Bgriff "Alleinverdiener"? Ich wohne allen in meiner Wohnung (meine Famillie im Ausland), bin ledig. Heißt das, dass ich auch "Alleinverdiener" bin?

Zweite Frage: Meine Nebenkosten betragen circa 21.000 Euro.  Wenn ich Sie richtig verstanden habe, kann ich nur 2920 Euro von 21.000 Euro geltende machen. Ist das richtig? Wäre es irgendwie möglich den Restbetrag auf das Jahr 2016 zu übertragen? 


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