Hallo!
ich habe eine Frage bezüglich Kleinunternehmer aus dem ausland die nicht UST pflichtig sind - Innergem. Erwerb
Angenommen ich lasse mir bei einem deutschen grafiker ein neues logo für meine firma erstellen. der deutsche grafiker ist kleinunternehmer und ust befreid und stellt mit dementsprechend seine rechnung aus. wie muss ich solche Innergem. Erwerbe beim finanzamt im finanzonline portal angeben?
ich hätte das so gemacht: die summer all meiner innergem. erwerbe (auch die steuerfreien der ust befreiten kleinunternehmer) hätte ich bei finanzonline unter Innergem. Erwerbe bei dem feld 070 eingetragen, den betrag aller steuerfreien (der ust befreiten kleinunternehmer) unter 071, die weggerechnete summe (gesamtbetrag minus den steuerfrei betrag) hatte ich dann bei feld 072 eingetragen um die dann mit dem jeweiligen österreichischen steuersatz zu versteuern.
ist das so richtig?
mfg
stefan blabensteiner |