Hallo,
wenn bei einer Eingangsrechnung mit Rechnungsbetrag kleiner TEUR 10,-- die falsche UID Nummer des Leistungsempfängers angeführt ist, berechtigt diese Rechnung dann zum Vorsteuerabzug oder muss ich eine berichtigte Rechnung anfordern? Gem. §11 UStG ist ja bei Rechnungen kleiner TEUR 10,-- die Angabe der UID Nummer des Leistungsempfängers nicht verpflichtend.
Danke!
LG Robert |