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Verfasst von: Robert am 30.12.2015 21:59
 


THEMA:  Falsche UID Nummer

Hallo,

wenn bei einer Eingangsrechnung mit Rechnungsbetrag kleiner TEUR 10,-- die falsche UID Nummer des Leistungsempfängers angeführt ist, berechtigt diese Rechnung dann zum Vorsteuerabzug oder muss ich eine berichtigte Rechnung anfordern? Gem. §11 UStG ist ja bei Rechnungen kleiner TEUR 10,-- die Angabe der UID Nummer des Leistungsempfängers nicht verpflichtend.

Danke!

LG Robert

Verfasst von: Rüdiger Posch am 02.01.2016 20:56
 


THEMA:  Falsche UID Nummer

Das ist irrelevant, solange die notwendigen Rechnungsmerkmale stimmen. Sie brauchen die Rechnung nicht korrigieren lassen.

mfg

Rüdiger Posch

 

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