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Verfasst von: Daniel am 30.12.2015 15:10
 


THEMA:  Einfuhrumsatzsteuer bei digitalen Waren

Ich habe kürzlich eine Software von einem Schweizer Unternehmen gekauft und bin nun unschlüssig bezüglich der Einfuhrumsatzsteuer. Wenn ich physische Waren aus einem Nicht-EU Land einführe kann ich die EUst direkt beim Zoll bezahlen, da der Zoll mit dem Kauf von digitalen Waren aber nichts zu tun hat frage ich mich nun wie ich dem Finanzamt melden soll, dass ich EUst zu bezahlen habe. Im Formular U30 zur Umsatzsteuervoranmeldung gibt es zwar ein Feld um die EUst als Vorsteuer geltend zu machen, aber keines wo ich die zu zahlende EUst eintragen könnte. Ich wäre dankbar wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Verfasst von: Rüdiger Posch am 30.12.2015 21:18
 


THEMA:  Einfuhrumsatzsteuer bei digitalen Waren

Es ist keine Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen. Es handelt sich um eine sonstige Leistung, die Sie empfangen haben weil es sich um einen Download handelt. Anders wäre es wenn Sie eine CD bekommen hätten. Sie sollten daher nur 20% aus dem Betrag herausrechnen und die Umsatzsteuer und die Vorsteuer als Reverse Charge eintragen.

mfg

Rüdiger Posch www.steuerberatung-wien.co.at

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