Wenn ich im Rahmen meines Veranlagungsfreibetrages eine Honorarnote schreibe über Medienberatung (freies Gewerbe) kann es da gewerbebehördlich zu einer Strafe oder sonstigen Sanktionen kommen?
Für die Gewerbeausübung gibt es keine Freigrenze. Lassen Sie sich dazu kurz telefonisch beraten, Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Posch www.steuerberatung-wien.co.at