Sg Damen und Herren,
ich habe Aktien von einer DE Firma die im Frühjahr 2016 eine Kapitalherabsetzung plant, Aktien wurden an der Börse Frankfurt XETRA via Österreichischer Bank von 2013-2015 gekauft, nun ist mir klar das es einen Aktiensplitt von 10:1 geben wird also 1000 Aktien werden zu 100 ausgeschüttet wird dann pro Aktie 0,90 Euro, und die Aktie sollte den Wert behalten, also zB. statt 4 Euro dann 40 Euro wert sein, aber man hat dann eben weniger Aktien, weniger Stimmrechte.
Nun habe ich gehört das solche Ausschüttungen komplett steuerfrei sind (also weder die DE Steuer noch die KEST in AT fällig wird, da kein Gewinn sondern eine Herabsetzung des Aktien Grundkapitals) , ist das korrekt und in DE + AT muss der Betrag netto von meiner Bank ausbezahlt werden, oder muss man sich bei einem ev. Abzug das Geld erst zurückholen?
Steuerpflicht besteht in AT, bin Österreicher.
Danke.
mfg tom |